Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Alexander Tschopoff Grafik & Layout (im Folgenden „Agentur Alexander Tschopoff“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur Alexander Tschopoff und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGBs des Kunden durch die Agentur Alexander Tschopoff bedarf es nicht.
1.3 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5 Die Angebote der Agentur Alexander Tschopoff sind freibleibend und unverbindlich.
1.6 Die Agentur Alexander Tschopoff nimmt Bestellungen durch schriftliche Auftragsbestätigung an. Weicht die Auftragsbestätigung der Agentur Alexander Tschopoff von den Bedingungen einer Bestellung ab, kommt das Rechtsgeschäft zu den Bedingungen der Agentur Alexander Tschopoff zustande, es sei denn der Kunde widerspricht binnen drei Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung.
2. Social Media Kanäle
2.1 Die Agentur Alexander Tschopoff weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur Alexander Tschopoff nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden.
2.2 Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur Alexander Tschopoff arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur Alexander Tschopoff beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur Alexander Tschopoff aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde die Agentur Alexander Tschopoff vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur Alexander Tschopoff dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur Alexander Tschopoff treten der potentielle Kunde und die Agentur Alexander Tschopoff in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur Alexander Tschopoff bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur Alexander Tschopoff ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur Alexander Tschopoff im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Alexander Tschopoff Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur Alexander Tschopoff binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur Alexander Tschopoff dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur Alexander Tschopoff dabei verdienstlich wurde.
3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich derzeit gültiger Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur Alexander Tschopoff ein.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur Alexander Tschopoff, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur Alexander Tschopoff. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur Alexander Tschopoff.
4.2 Alle Leistungen der Agentur Alexander Tschopoff (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Vorabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
4.3 Der Kunde wird der Agentur Alexander Tschopoff zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur Alexander Tschopoff wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur Alexander Tschopoff haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur Alexander Tschopoff wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur Alexander Tschopoff schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur Alexander Tschopoff bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur Alexander Tschopoff hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1 Die Agentur Alexander Tschopoff ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur Alexander Tschopoff wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
5.3 Soweit die Agentur Alexander Tschopoff notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur Alexander Tschopoff.
5.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agentur Alexander Tschopoffsvertrages aus wichtigem Grund.
6. Termine
6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur Alexander Tschopoff schriftlich zu bestätigen.
6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur Alexander Tschopoff aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur Alexander Tschopoff berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Befindet sich die Agentur Alexander Tschopoff in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur Alexander Tschopoff schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Vorzeitige Auflösung
7.1 Die Agentur Alexander Tschopoff ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur Alexander Tschopoff weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur Alexander Tschopoff eine taugliche Sicherheit leistet;
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur Alexander Tschopoff fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
8. Honorar
8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur Alexander Tschopoff für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur Alexander Tschopoff ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der derzeit gültigen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur Alexander Tschopoff für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
8.3 Alle Leistungen der Agentur Alexander Tschopoff, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur Alexander Tschopoff erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
8.4 Kostenvoranschläge der Agentur Alexander Tschopoff sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur Alexander Tschopoff schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die Agentur Alexander Tschopoff den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen einer angemessenen Frist nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 20 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
8.5 Für alle Arbeiten der Agentur Alexander Tschopoff, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur Alexander Tschopoff das vereinbarte Entgelt. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur Alexander Tschopoff zurückzustellen.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur Alexander Tschopoff gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur Alexander Tschopoff.
9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur Alexander Tschopoff die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur Alexander Tschopoff sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4 Weiters ist die Agentur Alexander Tschopoff nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur Alexander Tschopoff für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur Alexander Tschopoff aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur Alexander Tschopoff schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10. Eigentumsrecht, Nutzungs- und Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen der Agentur Alexander Tschopoff, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, Ausdruck, Digitale Vorabzüge), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur Alexander Tschopoff und können von der Agentur Alexander Tschopoff jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur Alexander Tschopoff setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur Alexander Tschopoff dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur Alexander Tschopoff, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur Alexander Tschopoff, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur Alexander Tschopoff und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur Alexander Tschopoff, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur Alexander Tschopoff erforderlich. Dafür steht der Agentur Alexander Tschopoff und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur Alexander Tschopoff bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur Alexander Tschopoff konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur Alexander Tschopoff notwendig.
11. Eigentum an 3D-Datenmodellen / Rohdateien aus Foto- und Videokameras / Layout- und Bildbearbeitungsprogrammen – im Folgenden „Daten“ genannt
11.1. Das Eigentumsrecht der Daten steht Alexander Tschopoff zu. Diese überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung die Endprodukt-Daten.
11.2 Ist dies der Fall, gilt die Nutzungsbewilligung gleichfalls nur im Umfang wie unter „10. Eigentumsrechte, Nutzungs- und Urheberrecht“ angegeben.
11.3 Alexander Tschopoff wird die Rohdaten ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
12. Farbabweichungen
12.1. Für Farbabweichungen zwischen Präsentation oder Proof und dem fertigem Druckprodukt kann keine 100%-ige Übereinstimmung garantiert werden. Auf Grund der verschiedenen Drucktechniken und Papierbeschaffenheiten kann es immer zu Farbabweichungen kommen. Alexander Tschopoff übernimmt hierfür grundsätzlich keine Haftung, es sei denn, es liegt in Ausnahmefällen ein farbverbindlicher Andruck auf dem Originalpapier aus der ausführenden Druckerei vor.
12.2 Farbdarstellung auf Endgeräten: Die Darstellung von Farben auf verschiedenen Endgeräten (wie Monitoren, Tablets, Smartphones etc.) kann variieren und hängt von den Spezifikationen und Einstellungen des jeweiligen Geräts ab. Wir können daher keine Gewähr für die identische Wiedergabe von Farben auf unterschiedlichen Endgeräten übernehmen.
12.3 Empfehlung zur Kalibrierung: Für eine möglichst akkurate Farbwiedergabe empfehlen wir die Kalibrierung der Endgeräte nach Industriestandards. Dies beinhaltet, aber ist nicht beschränkt auf, die Anpassung der Geräteeinstellungen an die D50 Normlichtbedingungen. Eine korrekte Kalibrierung kann dazu beitragen, Farbabweichungen zu minimieren.
12.4 Haftungsausschluss für Farbabweichungen: Aufgrund der inhärenten Limitationen digitaler Displays und individueller Geräteeinstellungen übernimmt die Agentur Alexander Tschopoff keine Haftung für Farbabweichungen zwischen der digital dargestellten und der realen Farbe von Produkten oder Inhalten.
13. Kennzeichnung
13.1 Die Agentur Alexander Tschopoff ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur Alexander Tschopoff und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
13.2 Die Agentur Alexander Tschopoff ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
14. Gewährleistung
14.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur Alexander Tschopoff, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
14.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mangelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur Alexander Tschopoff zu. Die Agentur Alexander Tschopoff wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur Alexander Tschopoff alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur Alexander Tschopoff ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur Alexander Tschopoff mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
14.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur Alexander Tschopoff ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur Alexander Tschopoff haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
15. Haftung und Produkthaftung
15.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur Alexander Tschopoff und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur Alexander Tschopoff ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
15.2 Jegliche Haftung der Agentur Alexander Tschopoff für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur Alexander Tschopoff erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur Alexander Tschopoff ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur Alexander Tschopoff nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur Alexander Tschopoff diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
15.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur Alexander Tschopoff. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
16. Gefahrübergang
16.1 Die Versendung von Arbeitsergebnissen erfolgt auf die Gefahr des Auftraggebers. Sobald die Arbeitsergebnisse das (digitale) Betriebsgelände und/oder den Herrschaftsbereich des Auftragnehmers verlassen haben, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, es sei denn, der Vertrag sieht ausdrücklich etwas anderes vor.
16.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Erhalt auf Mängel oder Beschädigungen zu untersuchen. Festgestellte Mängel oder Beschädigungen müssen dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Andernfalls gilt das Arbeitsergebnis als mangelfrei und unbeschädigt.
16.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse nach Erhalt auf eigene Kosten und Gefahr zu lagern und gegen Verlust, Diebstahl, Feuer, Wasser und sonstige Gefahren zu versichern. Versicherungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer bestehen hieraus nicht.
16.4 Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so lagert das Arbeitsergebnis auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Arbeitsergebnisses spätestens mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
16.5 Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline sowie Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers; der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Zu- bzw. Rücksendung erfolgt. Trifft er keine diesbezügliche Bestimmung, erfolgt die Festlegung durch die Agentur Alexander Tschopoff.
16.6 Im Rahmen der Lieferung von Arbeitsergebnissen auf physischen Datenträgern geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald das Arbeitsergebnis abgesendet bzw. an die den Transport ausführende Person übergeben wird. Dies gilt auch dann, wenn der Transport durch Mitarbeiter oder Beauftragte von der Agentur Alexander Tschopoff erfolgt. Bei Abholung geht die Gefahr mit der Übergabe des Arbeitsergebnisses auf den Auftraggeber über. Verzögert sich der Versand oder die Abholung infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Versand-/ Abholbereitschaft auf den Auftraggeber über. Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.
16.7 Soweit dem Auftraggeber mehrere Arbeitsergebnisse, wie zum Beispiel Bilder, zur Auswahl überlassen werden, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Arbeitsergebnisse unverzüglich zurückzusenden, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Zugang, sofern keine längere Frist vereinbart wurde. Die Rücksendung erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Für verlorene oder beschädigte Arbeitsergebnisse, sofern die Agentur Alexander Tschopoff den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten haben, die Agentur Alexander Tschopoff berechtigt, Bezahlung vom Auftraggeber zu verlangen.
16.8 Werden dem Auftraggeber Bilder aus Alexander Tschopoffs Archiv überlassen, die nicht mit seinem Projekt zu tun haben, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, ist die Agentur Alexander Tschopoff berechtigt, eine Blockierungsgebühr von 1 Euro pro Tag und Bild zu verlangen, sofern der Auftraggeber keinen niedrigeren Schaden nachweist. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, haben RhineRender Anspruch auf Schadensersatz. Dieser beträgt mindestens 1.000 Euro für jedes Original und 200 Euro für jedes Duplikat, sofern der Auftraggeber keinen niedrigeren Schaden nachweist. Die Agentur Alexander Tschopoff behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen.
17. Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
18. Belegmuster
Alexander Tschopoff Grafik & Layout erhält von allen ausgeführten Arbeiten unentgeltlich mindestens fünf Belege. Bei wertvollen Stücken ist Alexander Tschopoff Grafik & Layout eine angemessene Stückzahl zu überlassen.
19. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur Alexander Tschopoff und dem Kunden unterliegen dem liechtensteinischen materiellen Recht.
20. Gerichtsstand
20.1 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur Alexander Tschopoff und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur Alexander Tschopoff sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur Alexander Tschopoff berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
20.2 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Stand Januar 2023
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